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MARKUS GEBHARDT -

RECHTSANWALTSKANZLEI

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50126 Bergheim

 

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Allgemeine Informationen für Mandanten

Wann brauche ich einen anwalt?


Nicht  nur im Falle von drohenden Gerichtsverfahren, sondern oftmals bereits  im Vorfeld ist die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe nicht nur sinnvoll sondern nahezu geboten.

Zahlreiche Streitigkeiten lassen sich durch  frühes Handeln nicht nur zeitnah sondern auch kostengünstig vor einem  gerichtlichen Verfahren regeln.

Die beratende Tätigkeit einer  Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts ist daher einer der   Kernbereiche der anwaltlichen Berufsausübung.

 

 

 

Was kostet mich die Beauftragung eines Rechtsanwalts?


Grundsätzlich richten sich die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)  und berechnen sich auf Grundlage des Streitwerts.

Alternativ besteht  die Möglichkeit, eine Gebühren- oder Vergütungsvereinbarung auf  Stundenbasis zu treffen, um Transparenz der Kosten für den Mandanten  schaffen und den Umständen des Einzelfalles gerecht werden zu können.

Neben der rechtlichen Begutachtung Ihrer Anliegen klären wir Sie  selbstverständlich auch über die Kosten des Verfahrens und ein  eventuelles Prozessrisiko auf, so dass Sie bereits zu Beginn der  Zusammenarbeit die wirtschaftlichen Faktoren kennen und Ihren  Entscheidungen zu Grunde legen können.

 


 

 

 

Was trägt meine Rechtsschutz-versicherung?


Abhängig  von Ihrem Versicherungsvertrag deckt die Rechtsschutzversicherung  grundsätzlich sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung.
Dazu gehören z.B. in einem gerichtlichen Verfahren die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten-vorschuss und die Gebühren eines eventuell notwendigen  Sachverständigen, unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens.
Zu beachten  ist jedoch vorab immer der Inhalt Ihres Versicherungsvertrages und ein  eventuell vereinbarter "Selbstbehalt", welcher in einem  Versicherungsfall von Ihnen zu tragen ist.

Sofern  Ihr Anliegen einem Versicherungsfall der Rechtsschutzversicherung  entspricht und hinreichende Erfolgsaussichten besitzt, wird Ihnen von  Ihrem Versicherer eine "Deckungszusage" für die Beauftragung eines  Rechtsanwalts Ihrer Wahl erteilt.
Hierzu müssen Sie als Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung Ihr Anliegen, sowie den  Sachverhalt mitteilen und gegebenenfalls diesbezügliche Unterlagen  einreichen.

Die Anfrage an Ihren Versicherer und die Einholung der  Deckungszusage übernehmen wir  aber auch gerne für Sie.