Allgemeine Informationen für MandantenWann brauche ich einen anwalt?Nicht nur im Falle von drohenden Gerichtsverfahren, sondern oftmals bereits im Vorfeld ist die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe nicht nur sinnvoll sondern nahezu geboten. Zahlreiche Streitigkeiten lassen sich durch frühes Handeln nicht nur zeitnah sondern auch kostengünstig vor einem gerichtlichen Verfahren regeln. Die beratende Tätigkeit einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts ist daher einer der Kernbereiche der anwaltlichen Berufsausübung. | Was kostet mich die Beauftragung eines Rechtsanwalts?Grundsätzlich richten sich die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und berechnen sich auf Grundlage des Streitwerts. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Gebühren- oder Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis zu treffen, um Transparenz der Kosten für den Mandanten schaffen und den Umständen des Einzelfalles gerecht werden zu können. Neben der rechtlichen Begutachtung Ihrer Anliegen klären wir Sie selbstverständlich auch über die Kosten des Verfahrens und ein eventuelles Prozessrisiko auf, so dass Sie bereits zu Beginn der Zusammenarbeit die wirtschaftlichen Faktoren kennen und Ihren Entscheidungen zu Grunde legen können. | Was trägt meine Rechtsschutz-versicherung?Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag deckt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung. Dazu gehören z.B. in einem gerichtlichen Verfahren die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten-vorschuss und die Gebühren eines eventuell notwendigen Sachverständigen, unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens. Zu beachten ist jedoch vorab immer der Inhalt Ihres Versicherungsvertrages und ein eventuell vereinbarter "Selbstbehalt", welcher in einem Versicherungsfall von Ihnen zu tragen ist. Sofern Ihr Anliegen einem Versicherungsfall der Rechtsschutzversicherung entspricht und hinreichende Erfolgsaussichten besitzt, wird Ihnen von Ihrem Versicherer eine "Deckungszusage" für die Beauftragung eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl erteilt. Hierzu müssen Sie als Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung Ihr Anliegen, sowie den Sachverhalt mitteilen und gegebenenfalls diesbezügliche Unterlagen einreichen. Die Anfrage an Ihren Versicherer und die Einholung der Deckungszusage übernehmen wir aber auch gerne für Sie. |