MARKUS GEBHARDT RECHTSANWALT
 


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STRAFRECHT

In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das  Freiheitsrecht des Bürgers ein, wie im Rahmen eines Strafverfahrens:
Dazu können Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft, Geld- und Freiheitsstrafen gehören.
Durch  diese Zwangsmaßnahmen sowie Vorverurtei-lungen im sozialen Umfeld wird  oftmals die Existenz des Betroffenen schon vor einem Verfahren bedroht.

Deshalb  sind wir uns der besonderen Verantwortung für unsere Mandanten bewusst  und erarbeiten nach gründlicher Auswertung der Ermittlungser-gebnisse  eine professionelle und realistische Verteidigungsstrategie.

Wir haben das Ziel, Sie individuell und optimal zu beraten, und gegebenenfalls gerichtlich zu vertreten oder zu verteidigen. 

UNSERE SCHWERPUNKTE STRAFRECHT

  • • Wahlverteidigungen
  • • Pflichtverteidigungen
  • • Nebenklage
  • • Bußgeldverfahren
  • • Wirtschaftsstrafrecht
  • • Steuerstrafrecht